Die Weiterentwicklung des Europäischen Zivilverfahrensrechts nimmt nach wie vor einen überaus rasanten Verlauf. Im folgenden Beitrag wird ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen seit dem Jahr 2005 gegeben.
Das Inkrafttreten des Übereinkommens von Lugano (LGVÜ) am 1. 9. 19961) bedeutete für Österreich den Anschluss an das europäische Zivilprozessrecht2). Dieser völkerrechtliche Vertrag ist in der Zwischenzeit weitgehend vom Brüsseler Übereinkommen bzw von der EuGVVO verdrängt worden und kommt nur noch im Verhältnis zur Schweiz, zu Norwegen und zu Island zur Anwendung. Überdies ist durch die Fortentwicklungen im europäischen Recht die angestrebte Parallelität zur EU-europäischen Rechtslage weitgehend verloren gegangen, sodass schon seit langer Zeit eine Reform des (alten) Luganer Übereinkommens geplant ist. Diese verzögerte sich vorerst wegen der unklaren Kompetenzlage hinsichtlich des Abschlusses eines neuen (völkerrechtlichen) Übereinkommens. Auf Antrag der Kommission hat der EuGH aber nunmehr in seinem Gutachten 1/03 vom 7. 2. 2006 festgestellt, dass der Abschluss eines neuen Übereinkommens vollständig in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft fällt3). Zwar konnten seither die entsprechenden Arbeiten aus vergleichsweise unbedeutenden Gründen noch immer nicht abgeschlossen werden, mit einer baldigen Finalisierung des neuen Übereinkommens ist jedoch zu rechnen4). Anzumerken ist freilich, dass dann noch die nötigen Ratifizierungsschritte durch die Europäische Gemeinschaft einerseits und die beitretenden Vertragsstaaten andererseits gesetzt werden müssen, bevor das neue Übereinkommen dann letztlich in Kraft treten kann. Man kann nur hoffen, dass sich bis dahin nicht die EU-europäische Rechtslage schon wieder geändert hat.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.