Normverbrauchsabgabe Bemessungsgrundlage des gemeinen Wertes

HR Dr. Otto Sarnthein, FLD für Tirol

Befund:

Auch nach dem Beitritt Österreichs zur EU wird für den Erwerb eines vergleichbaren neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeuges (Kfz) am Inlandsmarkt vielfach ein anderer (höherer) Preis bezahlt, als dies am Auslandsmarkt der Fall ist. Unter zusätzlicher Ausnützung kurzfristiger Kursschwankungen (zB Lireabwertung) wurden in den letzten Jahren zahlreiche Kraftfahrzeuge im Ausland erworben und in das Inland verbracht.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1997, 246

01.06.1997
Heft 11/1997
Autor/in
Otto Sarnthein

Hofrat Dr. Otto Sarnthein ist Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer in der Steuer- und Zollkoordination des Bundesministeriums für Finanzen und Autor zahlreicher Publikationen.

Vorspann:

Aufgrund der Umsatzsteuernovelle 2003, BGBl. I Nr. 134/2003, und der Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. I Nr. 27/2004, wurde die gemischte Nutzung von Grundstücken im Unternehmen ab dem 1.1.2004 einer neuen Rechtslage unterstellt. Der folgende Beitrag soll die Anwendung der vorgenannten Gesetzesänderungen erleichtern und rechtliche Bedenken unter Einbeziehung aktueller VwGH-Rechtsprechung und gemeinschaftsrechtlicher Überlegungen beseitigen.