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Notariatsaktspflicht bei Freihandverkauf in der Insolvenz?

Dr. Christian Pfandl / Jan Bernasch

§ 237 Abs 2 AktG verlangt für die Vermögensübertragung zur Wirksamkeit einen Notariatsakt. Anknüpfend an die E OGH 6 Ob 38/18h wird in der Lehre teilweise die Auffassung vertreten, dass auch diese Formvorschrift analog auf die GmbH anzuwenden sei. Bedeutet dies, dass Übertragungen des Gesellschaftsvermögens wie insb der "Asset Deal" in der Insolvenz von Gesellschaften notariatsaktspflichtig sind?

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Artikel-Nr.
ZIK 2022/233

29.12.2022
Heft 6/2022
Autor/in
Christian Pfandl

Dr. Christian Pfandl ist Partner der ASCHMANN & PFANDL Rechtsanwälte in Graz. Schwerpunkte seiner Tätigkeiten sind Unternehmenstransaktionen, Insolvenzrecht und Sanierungen. Jüngste Publikation: Pfandl/Schmid, Insolvenzrecht für die Praxis, LexisNexis 2019.

Jan Bernasch

Jan Bernasch ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei ASCHMANN & PFANDL Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht und Studierender auf der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz.