Weiß der Steuerpflichtige, dass das Finanzamt Steuerpflicht annimmt, und legt er trotzdem keine Steuererklärung, dann ist die Abgabenverkürzung strafbar, auch wenn er sich auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen kann. Dagegen meint Leitner, die Abgabenverkürzung sei nicht strafbar, solange der Steuerpflichtige einer vertretbaren Rechtsauffassung folgt.
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Artikel-Nr.
RdW 2003/587
17.11.2003
Heft 11/2003
Autor/in
Foto: Beigestellt
Dr. Alexander Wagner ist Steuerberater und Manager bei einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Wien.
Publikationen:
Mitarbeit am EStG-Kommentar Univ. Prof. Dr. Werner Doralt; diverse Aufsätze im Bereich der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie im Verfahrens- und Finanzstrafrecht.
Foto: HBF/Srodic
Dr. Christian Hammerl ist Leiter der Zentralen Fachstelle und der Zentralen Services (BMF).