Wirtschaftsrecht

OGH: Auch einseitige Rundungsklauseln ohne Kumulierungseffekt unwirksam

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro

Nach nunmehr stRsp sind Klauseln in AGB oder Vertragsformblättern, die zum Nachteil eines Verbrauchers immer eine Aufrundung des Ergebnisses einer Preisanpassungsbestimmung vorsehen, unwirksam. In zwei jüngeren Entscheidungen hat der OGH klargestellt, dass dies auch für Rundungsklauseln ohne Kumulierungseffekt gilt, bei denen also nicht der gerundete, sondern der ursprünglich vereinbarte Wert als Ausgangspunkt für die nächste Preisanpassung herangezogen wird.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/294

17.05.2005
Heft 5/2005
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.