Steuerrecht aktuell

Rückwirkende Umwandlung außerhalb des UmgrStG

Dr. Christian Ludwig

Fällt eine errichtende oder verschmelzende Umwandlung nicht unter das UmgrStG (zB weil die Voraussetzungen des § 7 UmgrStG nicht erfüllt sind) kommt das allgemeine Steuerrecht zur Anwendung. Das allgemeine Steuerrecht sieht auf Gesellschaftsebene eigene Regelungen hinsichtlich der Besteuerung und der Rückwirkung vor (§ 20 KStG). Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie weit die Rückwirkungsfiktion im allgemeinem Steuerrecht geht und ob die auf Gesellschaftsebene normierte Rückwirkung auch auf die Gesellschafterebene ausstrahlt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2008/450

15.05.2008
Heft 10/2008
Autor/in
Christian Ludwig

Dr. Christian Ludwig ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie geschäftsführender Gesellschafter bei Ludwig & Partner. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.