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Sanierung von Wertpapierdienstleistern - das Geschäftsaufsichtsverfahren

RA Dr. Susanne Fruhstorfer

Wertpapierfirmen (§ 3 WAG) und Wertpapierdienstleistungsunternehmen (§ 4 WAG) in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft können keinen Ausgleich beantragen; der Konkurs bewirkt den Verlust der Konzession (§ 5 Abs 2 Z 4 WAG); ein Zwangsausgleich findet nicht statt (§ 79 WAG). Anstelle dessen stellt das WAG diesen Unternehmen nach Eintritt der Insolvenz das Geschäftsaufsichtsverfahren zur Verfügung; ein Verfahren, welches bis 20061 Kreditinstituten vorbehalten war und seine Wurzeln in der Wirtschaftskrise der 20er- und 30er-Jahre des letzten Jahrhunderts hat. Ziel dieses gerichtlichen Insolvenzverfahrens, welches den Zeitraum von einem Jahr nicht überschreiten darf, ist die nachhaltige Sanierung ohne Forderungsausfall für die Gläubiger. Sanierungsmaßnahme ist die Stundung aller vor Verfahrenseröffnung entstandenen Forderungen und die umfassende Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit des Wertpapierdienstleisters.

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Artikel-Nr.
ZIK 2008/313

30.12.2008
Heft 6/2008
Autor/in
Susanne Fruhstorfer

Dr. Susanne Fruhstorfer M.iur. (Trier) ist Rechtsanwältin in Wien und CEE Head of Restructuring & Insolvency bei Taylor Wessing.

Tätigkeitsschwerpunkte: Insolvenz und Kreditsicherungsrecht, Insolvenzverwaltungen

Publikationen (Auswahl):
Leasingverträge und Insolvenz, in Konecny, Insolvenzforum 2017; Prozessführung bei Massearmut, Jahrbuch für Insolvenz- und Sanierungsrecht 2017, 287; Verjährung bestrittener Insolvenzforderungen, RdW 2016/223; Die Erfüllung des Sanierungsplans, RdW 2011/71; Insolvenzantragspflicht des Mehrheitsgesellschafters – Durchbrechung des Trennungsprinzips, ZIK 2013/301; Kommentierung der Geschäftsaufsicht über Banken und der Genossenschaftskonkursordnung in Buchegger, Österreichische Insolvenzrecht, Zusatzband 1 (2009).