Seit der Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht und dem Wegfall der Isolationstheorie bei unbeweglichem Vermögen durch das AbgÄG 2005, BGBl I 2005/161, wird oft der Schluss gezogen, dass Gewinne aus der Veräußerung von inländischem unbeweglichem Vermögen durch ausländische Gewerbetreibende bzw Körperschaften stets steuerpflichtig sind. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob diese Aussage in ihrer Allgemeinheit Gültigkeit besitzt, oder ob bei konsequenter Anwendung von EStG bzw KStG nicht doch Anwendungsfälle für steuerfreie Veräußerungsgewinne verbleiben.
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Artikel-Nr.
RdW 2009/139
27.02.2009
Heft 3a/2009
Autor/in
Foto: Beigestellt
Dr Birgit Reiner ist Steuerberaterin in Lustenau/Vorarlberg und Geschäftsführerin der Reiner & Reiner Steuerberatungs GmbH.
Publikationen:
Mehrere Jahre Mitarbeit am EStG-Kommentar von Univ.-Prof. Dr Werner Doralt und am Grundriss des österreichischen Steuerrechts von Doralt/ Ruppe, sowie zahlreiche Aufsätze in verschiedenen Fachzeitschriften.
Foto: privat
Dr. Jürgen Reiner, LL.M. ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Lustenau, Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Landesstelle Vorarlberg und als Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.