Mit mehr als dreimonatiger Verspätung wurde die Transparenz-RL mit dem Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden, in Österreich umgesetzt. Da die innerstaatliche Umsetzung selbst keinen Zeitpunkt für das Inkrafttreten nennt, traten die Bestimmungen nach § 11 Abs 1 BGBlG mit 26. 4. 2007 in Kraft. Im Vergleich zum Initiativantrag zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie wurden die Fristen zur Erfüllung der Meldepflicht von bedeutenden Anteilserwerben und -veräußerungen sowie die Frist zu deren Veröffentlichung von vier bzw drei auf lediglich zwei Handelstage verkürzt (§ 91 Abs 1 und § 93 Abs 2 BörseG). Damit wurden in Österreich strengere Anforderungen festgeschrieben als Art 12 Abs 2 und 6 Transparenz-RL verlangen.
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Artikel-Nr.
ZFR 2007/49
22.05.2007
Heft 2/2007
Autor/in
Foto: Beigestellt
MMag. Dr.Gisela Heindl ist Universitätsassistentin am Schwerpunkt Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt der Universität Salzburg.
Veröffentlichungen insbesondere zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, etwa „Kapitalmarkt, Anlegerschutz und Haftungsfragen“, ecolex 2007, 427 ff; „Rechtliche Aspekte der Corporate Governance in Dimmel/Pichler Governance (Hg.) - Bewältigung von Komplexität in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, Lang, 2009, 401 ff; Redaktionsmitglied der ZFR.
Foto: Mirjam Reither
RA MMag. Dr. Florian Linder ist Partner bei Viehböck Breiter Schenk
& Nau Rechtsanwälte OG, Wien/Mödling. Seine Tätigkeitsschwerpunkte
sind Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht sowie Real Estate.
Publikationen:
Vom Amis zu AvW – die Anlegerentschädigung gem §§ 75 ff WAG, VbR 2015/52; Insolvenzrecht in Österreich, ZVglRWiss 2014, 394; Insolvenzrecht in Österreich, in Ebke/Seagon/Blatz, Refinanzieren statt Sanieren? (2014) 167;
Kommentierung der §§ 75–78 (Anlegerentschädigung) in Gruber/N.
Raschauer, Kommentar zum Wertpapieraufsichtsgesetz (2010).