Steuerrecht

Unabhängiger Finanzsenat

Christoph Ritz

Im Folgenden werden der Aufgabenbereich des unabhängigen Finanzsenates (UFS), die Zusammensetzung der Berufungssenate, die Geschäftsverteilung sowie die Bestellung eines Mitgliedes des UFS zum Referenten behandelt.

Der UFS ist nach der Verfassungsbestimmung des § 1 Abs 1 UFSG (Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat, Art I des Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetzes -- AbgRmRefG) eine unabhängige Verwaltungsbehörde. Er ist somit kein Gericht iSd B-VG.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/430

15.07.2002
Heft 7/2002
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).