Auch bei Verpachtung eines Unternehmens an eine 100%ige Schwestergesellschaft greift nach Ansicht des OGH das Recht des Geschäftsraumvermieters zur temporären Mietzinserhöhung gemäß § 12a Abs 5 MRG ein. Das ist jedoch im Hinblick auf die einschränkende Auslegung des § 12 Abs 1 MRG durch den 1. Senat des OGH problematisch.
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Artikel-Nr.
RdW 1999, 1
15.01.1999
Heft 1/1999
Autor/in
![Gert Iro Gert Iro](/image/author?id=504)
Foto: Privat
Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.
Publikationen:
Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.