( ASVG § 175 Abs 2 Z 1 ) Auch ein bei beträchtlicher Alkoholisierung eingetretener Arbeitsunfall (Wegunfall) kann unter UV-Schutz stehen, sofern der Versicherte nachweist, dass andere Ursachen als seine Alkoholisierung für den Unfall ursächlich waren.
OGH 10 Ob S 133/98a v. 28.04.1998
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