Aktuelles / Bankrecht

Verbraucherzahlungskontogesetz: Verordnung über sozial oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftige Verbraucher erlassen

Bearbeiter: Mag. Ulrich E. Palma

Das Verbraucherzahlungskontogesetz räumt jedem Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union das Recht ein, ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen ("Basiskonto") bei einem in Österreich ansässigen Kreditinstitut zu eröffnen und zu nutzen. Bei einem Basiskonto darf das jährliche Entgelt 80 € gem § 26 Abs 1 VZKG nicht übersteigen. Um Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen für sozial oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftige Verbraucher auch wirtschaftlich leicht zugänglich zu machen, hat der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gem § 26 Abs 2 VZKG Gruppen von Verbrauchern festzulegen, bei denen die Entgeltobergrenze für die Dauer ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit 40 € statt 80 € pro Jahr beträgt.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/240

21.10.2016
Heft 10/2016
Autor/in
Ulrich Palma

Dr. Ulrich E. Palma ist Universitätsassistent am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Salzburg. Er hält dort Lehrveranstaltungen zum Zivil- und Unternehmensrecht und verfasste zahlreiche Publikationen in den genannten Rechtsgebieten.