Das jüngst beschlossene Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz verwirklicht mit Verfassungsbestimmung eine neue, in der Bundesverfassung bisher so nicht vorgesehenen Form der Verpflichtung der Länder zur Ausübung von Kompetenzen. Gleichzeitig wird dem zuständigen BMLFUW ermöglicht, Landesgesetze durch Verordnung außer Kraft zu setzen. Dies wirft die Frage nach einer Gesamtänderung der Bundesverfassung auf. Davon abgesehen bestehen weitere Zweifel an der Bundesverfassungskonformität des Gesetzes.
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Artikel-Nr.
ZfV 2015/67
28.01.2016
Heft 4/2015
Autor/in
Foto: Fotostudio Stanger / Innsbruck
Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger ist Professor am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck. Er leitet in Innsbruck auch das Institut für Föderalismus und ist Mitglied des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein. Er ist weiters Vertreter Liechtensteins in der Venedig-Kommission.
Seine wichtigsten Forschungsgebiete sind Föderalismus im Mehrebenensystem, Staatsorganisation, Verwaltungswissenschaft.
Foto: Die Fotografen, 6020 Innsbruck
Dr. Klaus Wallnöfer, LL.M. (Krems)
Amt der Tiroler Landesregierung Verfassungsdienst