Steuerrecht

Verlust der Familienbeihilfe bei Auslandsstudium verfassungswidrig?

Peter Farmer

Schickt ein Österreicher zwei Kinder in eine Schule, so ist das steuerlich nicht dasselbe: Besucht ein Kind eine Schule in Österreich, steht dem Steuerpflichtigen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag zu. Besucht das andere Kind eine Schule im Ausland, so soll der Steuerpflichtige den Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag verlieren. So sieht es jedenfalls die Finanzverwaltung in der Praxis. Nach dem VfGH-Erkenntnis zur Familienbesteuerung wirft diese Behandlung verfassungsrechtliche Bedenken auf.

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 498

15.08.1998
Heft 8a/1998
Autor/in
Peter Farmer

Dr. Peter Farmer, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist bei Treuhand Partner Hillebrand und Farmer Steuerberatung GmbH in Innsbruck als Gesellschafter-Geschäftsführer tätig.