Wirtschaftsrecht

Vermittlungsprovision für einen Rechtsanwalt nicht durchsetzbar?

Ass. Dr. Olaf Riss, LL.M.

Die Vereinbarung von Provisionen für den Fall eines erfolgreichen Geschäftsabschlusses mit einem vom Vermittler namhaft gemachten Dritten ist aus dem heutigen Wirtschaftsleben kaum mehr wegzudenken. Der Beitrag geht der Frage nach, ob sich auch ein Rechtsanwalt einen wirksamen und durchsetzbaren Anspruch auf Zahlung einer Provision wegen Vermittlung eines Geschäfts versprechen lassen kann.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/759

16.12.2010
Heft 12/2010
Autor/in
Olaf Riss

Dr. Olaf Riss, LL.M. ist Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Universität Klagenfurt. Davor war er Professor an der Universität Linz und als Rechtsanwalt in Wien tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Kreditsicherungsrecht und Bankvertragsrecht, im AGB-Recht sowie im Bestandrecht und Erbrecht. Er war ferner viele Jahre Senior Researcher des Institute for European Tort Law (ETL) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und der Universität Graz. Seit 2017 ist er Mitherausgeber der ZFR.