(Birkner/Inetas, RdW 2008/532, S. 563)
Am 1. 6. 2008 traten durch das URÄG 2008 Neuerungen im Bereich Corporate Governance in Kraft. Mit dem URÄG 2008 werden die Abschlussprüfungsrichtlinie und die Änderungsrichtlinie in österr Unternehmensrecht umgesetzt; es bringt strengere Auflagen für Abschlussprüfer, mehr Verantwortung für den Aufsichtsrat und führt zu mehr Transparenz für Aktionäre.
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