VwGH klärt Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

HR Dr. Otto Sarnthein

Die Grenze des§ 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994von 300.000 S (Kleinunternehmerregelung) stellt auf die Bemessungsgrundlage für die Umsätze ab. Strittig ist im angezogenen Verwaltungsverfahren, ob das Gesetz auf die Umsätze bei angenommener Steuerpflicht oder auf die Umsätze bei angenommener Steuerbefreiung für Kleinunternehmer abstellt, wobei nach dem Wortlaut des Gesetzes - so der VwGH im Erk vom 28.10.199898/14/0057- keiner der beiden Lösungen der Vorzug gegeben werden könne.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1999, 13

15.01.1999
Heft 1-2/1999
Autor/in
Otto Sarnthein

Hofrat Dr. Otto Sarnthein ist Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer in der Steuer- und Zollkoordination des Bundesministeriums für Finanzen und Autor zahlreicher Publikationen.

Vorspann:

Aufgrund der Umsatzsteuernovelle 2003, BGBl. I Nr. 134/2003, und der Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. I Nr. 27/2004, wurde die gemischte Nutzung von Grundstücken im Unternehmen ab dem 1.1.2004 einer neuen Rechtslage unterstellt. Der folgende Beitrag soll die Anwendung der vorgenannten Gesetzesänderungen erleichtern und rechtliche Bedenken unter Einbeziehung aktueller VwGH-Rechtsprechung und gemeinschaftsrechtlicher Überlegungen beseitigen.