Steuerrecht

VwGH: Schlüsselkarten als Umlaufvermögen der Skiliftgesellschaft

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Rückstellung oder Verbindlichkeit für Rücknahmeverpflichtung?

Seilbahntickets in Form von Chipkarten gehören nicht zum Anlagevermögen der Skiliftgesellschaft. Sie darf für die (dem quantitativen Ausmaß nach ungewisse) Verpflichtung, die Chipkarte gegen Rückzahlung des "Einsatzes" zurückzunehmen, keine Verbindlichkeit bilden, sondern bloß eine Rückstellung. - VwGH 29. 3. 2017, Ra 2016/15/0007.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/260

26.05.2017
Heft 5a/2017