Artikelrundschau / Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht

VwGH: Verlustvortrag nicht vererbbar?

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / Zeitraum: Februar 2009 - Teil 2

(Dalbauer, RdW 2009/118, S. 112)

Nach den EStR 2000 (Rz 4535) geht der Verlustvortrag auf den Erben über. Dem folgt die Literatur unter Hinweis auf den VwGH. Jüngst werde allerdings die Meinung vertreten, dass gerade nach der Rsp des VwGH der Verlustvortrag nicht auf den Erben übergeht. Dabei bleibe jedoch ein Teil der Rsp unberücksichtigt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/384

15.04.2009
Heft 8/2009
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.