Betriebsprüfung

Wahrscheinlichkeit zukünftiger Betriebsprüfungen und deren Rückstellungsfähigkeit

Mag. Markus Knechtl

Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich sind. Das gilt grundsätzlich auch für jenen Aufwand, der dem Unternehmer im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung entsteht. Aufgrund einer geänderten Rechtsansicht in Deutschland sind dort zumindest bei Großbetrieben Rückstellungen für zukünftige Betriebsprüfungen steuerlich anzuerkennen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2015/286

01.04.2015
Heft 7/2015
Autor/in
Markus Knechtl
Mag. Markus Knechtl ist Mitarbeiter in einem Finanzamt in Niederösterreich.