Wann ist eine Belastung außergewöhnlich?

MMag. Dr. Peter Pülzl

Das in§ 34 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 EStGverankerte Tatbestandsmerkmal der Außergewöhnlichkeit dient der Abgrenzung atypischer, außerhalb der normalen Lebensführung gelegener Belastungen von den typischerweise wiederkehrenden Kosten der Lebenshaltung. Die Legaldefinition gestattet eine hinreichend klare Interpretation des Merkmals der Außergewöhnlichkeit. Gemessen am Grundgedanken der Regelung erscheint die gesetzliche Umschreibung allerdings nicht vollständig geglückt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2001/419

15.05.2001
Heft 10/2001
Autor/in
Peter Pülzl

Prof. Dr. MMag. Peter Pülzl, LL.M. ist Steuerberater; Forschungs- und Lehrtätigkeit am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht (Finanzrecht) der Universität Innsbruck; Mitglied des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der KSW und der Kommission für Tiroler Steuerfragen; Prüfungskommissär der KSW; Fachautor und Fachvortragender.