Steuerrecht

Wer ist eine Persönlichkeit?Zur Abzugsfähigkeit von Kranzspenden

Christian Pullacher / Peter Pülzl

Politiker können Kranzspenden anlässlich des Todes einer „Persönlichkeit“ als Werbungskosten absetzen. Wer ist eine „Persönlichkeit“, und warum können nur Politiker derartige Kranzspenden steuerlich verwerten?

Saalfelden

Nach RME 17. 11. 1996, 96/408/04. ÖStZ 1997, 63, kommen Kranzspenden von Politikern anlässlich des Todes einer Persönlichkeit als Werbungskosten in Betracht, soferne auf der Schleife der Name des politischen Funktionärs ersichtlich ist. In der Begründung findet sich zum einen der Hinweis auf eine gesteigerte moralische Verpflichtung, als Politiker an Begräbnissen teilzunehmen; zum anderen wird auf den Betriebsausgabencharakter derartiger Spenden im Falle verstorbener Klienten verwiesen (VwGH 7. 12. 1962, 1574/62, ÖStZB 1963, 72).

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 360

15.06.1997
Heft 6/1997
Autor/in
Peter Pülzl

Prof. Dr. MMag. Peter Pülzl, LL.M. ist Steuerberater; Forschungs- und Lehrtätigkeit am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht (Finanzrecht) der Universität Innsbruck; Mitglied des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der KSW und der Kommission für Tiroler Steuerfragen; Prüfungskommissär der KSW; Fachautor und Fachvortragender.