Aufsätze

Wiederaufleben und Exekution einer nicht angemeldeten Forderung

Dr. Birgit Schneider

Anmerkungen zu OGH 3 Ob 51/11p1

In der E 3 Ob 51/11p hat der OGH deutlich gemacht, dass ein Wiederaufleben einer nicht angemeldeten Forderung beim Zahlungsplan nur dann eintreten kann, wenn der Schuldner zur Quotenzahlung aufgrund seiner Einkommens- und Vermögenslage in der Lage ist. Die bloße Erfüllung der "formellen" Voraussetzungen des Wiederauflebens sind nicht ausreichend, um dem Gläubiger Anspruch auf die gesamte Forderung zu gewähren.

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Artikel-Nr.
ZIK 2011/227

28.10.2011
Heft 5/2011
Autor/in
Birgit Schneider

Priv.-Doz. Dr. Birgit Blatt (vormals Schneider) ist Of Counsel in der Kanzlei ecolaw Rechtsanwälte und Lehrbeauftragte der Sigmund Freud Privatuniversität Wien. Sie ist Autorin zahlreicher Publikationen und Vortragende insb zum Insolvenzrecht.