Anmerkungen zu 8 Ob 37/13v1
Der OGH nimmt zur Frage Stellung, welche Rechte einem Massegläubiger in der Rechnungslegungstagsatzung zustehen und ob die Klärung strittiger Masseforderungen in der Rechnungslegungstagsatzung oder in der Tagsatzung über die Schlussverteilung zu erfolgen hat. Eine inhaltliche Klärung der Frage, ob Gebühren eines Gerichtskommissärs und Schätzungskosten aus dem Verlassenschaftsverfahren im Verlassenschaftskonkurs Masse- oder Insolvenzforderungen sind, ist unterblieben.
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