Steuerrecht

§ 2 Abs 8 EStG: „Dreifache Deckelung“ der Nachversteuerung ausländischer Verluste

Univ.-Doz. DDr. Gunter Mayr

Mit dem Steuerreformgesetz 2005 ist die Berücksichtigung ausländischer Verluste ausdrücklich gesetzlich geregelt worden; § 2 Abs 8 EStG sieht dabei ua auch eine spätere „Nachversteuerung“ berücksichtigter ausländischer Verluste vor. Die „Nachversteuerung“ ist nach Wartungserlass zu den EStR 2000 „dreifach gedeckelt“.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/236

15.03.2005
Heft 3/2005
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.