Covid-19 und Insolvenzrecht

2. COVID-19-Gesetz: Folgen für Fristen in Insolvenzverfahren

Privatdozent MMag. Dr. Martin Trenker

Die durch das 2.COVID-19-Gesetz,1 konkret durch das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (im Folgenden: COVID-19-JuBeG) beschlossenen Änderungen für Fristen betreffend Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen2 wirken sich auch auf Insolvenzverfahren aus. Deren Ablauf ist nämlich im Interesse einer zügigen Durchführung bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte einer Vielzahl von Beteiligten stark durch sehr unterschiedliche zeitliche Vorgaben determiniert. Welche dieser Fristen durch das COVID-19-JuBeG in welcher Weise betroffen sind, ist freilich gerade aufgrund der Heterogenität des Insolvenzrechts, nicht zuletzt wegen des Zusammenspiels von verfahrens- und materiellrechtlichen Normen,3 im Einzelnen besonders schwer zu beurteilen. Der vorliegende Beitrag versucht die Bedeutung der Fristenregelungen des COVID-19-JuBeG allgemein zu analysieren und ausgehend davon die Auswirkungen der aktuellen "Notfallgesetzgebung" auf insolvenzrechtliche Fristen möglichst umfassend zu untersuchen.

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Artikel-Nr.
ZIK_digitalOnly 2020/7

31.03.2020
Heft 1/2020
Autor/in
Martin Trenker

Univ.-Prof. MMag. Dr. Martin Trenker ist Leiter des Instituts für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck und Autor zahlreicher Publikationen zum Zivilprozess-, Insolvenz- und Unternehmensrecht.