Die durch das 2.COVID-19-Gesetz,1 konkret durch das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (im Folgenden: COVID-19-JuBeG) beschlossenen Änderungen für Fristen betreffend Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen2 wirken sich auch auf Insolvenzverfahren aus. Deren Ablauf ist nämlich im Interesse einer zügigen Durchführung bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte einer Vielzahl von Beteiligten stark durch sehr unterschiedliche zeitliche Vorgaben determiniert. Welche dieser Fristen durch das COVID-19-JuBeG in welcher Weise betroffen sind, ist freilich gerade aufgrund der Heterogenität des Insolvenzrechts, nicht zuletzt wegen des Zusammenspiels von verfahrens- und materiellrechtlichen Normen,3 im Einzelnen besonders schwer zu beurteilen. Der vorliegende Beitrag versucht die Bedeutung der Fristenregelungen des COVID-19-JuBeG allgemein zu analysieren und ausgehend davon die Auswirkungen der aktuellen "Notfallgesetzgebung" auf insolvenzrechtliche Fristen möglichst umfassend zu untersuchen.
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