COVID-19 halte nicht nur die Welt in Atem, sondern zeitigte auch rechtsschutzfreundliche Auswirkungen im Finanzstrafrecht. Der österr Gesetzgeber habe mit dem 2. COVID-19-Gesetz auf die angespannte Gesamtsituation rasch reagiert und Änderungen im FinStrG beschlossen, welche die Autoren überblicksmäßig zusammengefasst haben.
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