Stand: BGBl I 2023/176
Mit dem 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (3. MILG), das am 31. 12. 2023 in Kraft getreten ist, wurde eine Valorisierungsbegrenzung bzw -dämpfung für Kategoriemietzinse, Richtwertmietzinse sowie WGG-Entgeltbestandteile eingeführt. Die ursprünglich geplante verfassungsrechtliche Absicherung (IA 3558/A 27. GP) wurde nicht umgesetzt (siehe AB 2398 BlgNR 27. GP).
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