Steuerrecht

§ 37 EStG bei mittelbar durch KG gehaltenen GmbH-Anteilen

Petra Hübner-Schwarzinger

Wird ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft nicht unmittelbar im Privat- oder Betriebsvermögen einer natürlichen Person gehalten, sondern nur mittelbar durch eine dazwischengeschaltete Personengesellschaft, so ist aus dem Gesetz nicht eindeutig ersichtlich, ob bei Veräußerung des Kapitalanteils durch die Mitunternehmerschaft eine begünstigte Besteuerung auf den auf den Anteil entfallenden Teil des Veräußerungsgewinns zusteht. Eine verfassungskonforme Auslegung bejaht diese Vorgehensweise allerdings.

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 496

15.07.1999
Heft 7/1999
Autor/in
Petra Hübner-Schwarzinger

Mag. Dr. Petra Hübner-Schwarzinger, MSc, Steuerberaterin in Wien mit dem Schwerpunkt der Kollegenberatung auf dem Gebiet der Rechtsformgestaltung und Umgründungen; allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für die Fachgruppe Steuer- und Rechnungswesen; akademische Mediatorin, Fachbuchautorin und Fachvortragende.