Mit BGBl III 2021/98 wurde das Protokoll zur Abänderung des DBA-Ukraine kundgemacht, das mit 25. 6. 2021 in Kraft trat. Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
Vermeidung von Abkommensmissbrauch;Erhöhung der Quellensteuersätze im Falle passiver Einkünfte;Leistung von Amtshilfe auf dem Gebiet des Informationsaustausches nach dem OECD-Standard.
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