Artikelrundschau Dezember 2020 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Abgrenzung von nicht steuerbarem Schadenersatz gegenüber einem Ersatz entgehender Einkünfte (Beiser, SWK 34/2020, S. 1582)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Ein Ersatz entgangener oder künftig entgehender Einkünfte aus einer konkreten Einkunftserzielung sei nach § 32 EStG steuerbar. Werde eine Minderung der Erwerbsfähigkeit ohne Abstellen auf eine konkrete Einkunftserzielung, sondern abstrakt im Sinn einer Minderung des Potenzials einer künftigen Teilnahme am Wirtschaftsleben durch Ersatzleistungen ausgeglichen, lägen insoweit keine steuerbaren Einkünfte vor. Der BFH habe diese systematisch und teleologisch konsistente Abgrenzung bestätigt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/126

19.02.2021
Heft 4/2021