In aller Kürze

Abrechnung einer Urlaubsersatzleistung iZm geringfügigem Dienstverhältnis

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Wird ein geringfügiges Dienstverhältnis beendet und kommt es durch Auszahlung einer fälligen, einmaligen Prämie zu einer Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze im Austrittsmonat und demzufolge zum Eintritt einer Vollversicherung, stellt sich die Frage, wie eine Urlaubsersatzleistung aus der vorherigen geringfügigen Beschäftigung abzurechnen ist. Dazu stellt die Österreichische Gesundheitskasse klar, dass eine Urlaubsersatzleistung stets das Schicksal der im Austrittsmonat bestehenden versicherungsrechtlichen Situation teilt - und daher im Beispielsfall vollversicherungspflichtig abzurechnen ist. Eine ähnliche Situation kann auch bei der Auszahlung von geleisteten Mehrarbeitsstunden, die nicht mehr als Zeitausgleich konsumiert werden können, im Austrittsmonat entstehen. ( Quelle: DGservice Nr 4/Dezember 2022)

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ARD 6833/1/2023

25.01.2023
Heft 6833/2023