Steuerrecht

Abschläge bei der Ermittlung des gemeinen Wertes wegen gesellschaftsvertraglicher Verfügungsbeschränkungen?

Reinhold Beiser

Leitner (RdW 1987, 207 f) vertritt zur Frage, ob gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkungen den gemeinen Wert der betroffenen Anteile mindern, folgende Auffassung: Vereinbaren die Gesellschafter eine gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkung hinsichtlich ihrer Anteile, so ist diese Verfügungsbeschränkung für die Bewertung der Anteile jener Gesellschafter irrelevant, die im Zeitpunkt der Beschlußfassung Gesellschafter waren. Die gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkung mindert dagegen den gemeinen Wert der Anteile der Gesellschafter, die erst nach der Beschlußfassung über die Verfügungsbeschränkung Gesellschafter geworden sind.

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Artikel-Nr.
RdW 1988, 176

01.05.1988
Heft 5/1988
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.