Wirtschaftsrecht

Abschluss einer Auftragsverarbeitervereinbarung (Art 28 DSGVO)

Ass.-Prof. Mag. Dr. Thomas Aigner / Mag. Gregor Haidenthaler, M.B.L.-HSG

Pflichten des Verantwortlichen bzw des Auftragsverarbeiters

Art 28 DSGVO sieht den Abschluss eines "Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments" zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter iSd DSGVO vor. Angesichts möglicher gewichtiger Sanktionen bei Verletzung von Pflichten nach der DSGVO ist die Frage, wer nun konkret zum Abschluss eines solchen Vertrags oder anderen Rechtsinstruments verpflichtet ist, wie sich diese Pflicht darstellt und welche Konsequenzen bei einer Pflichtverletzung drohen, von besonderer praktischer und wirtschaftlicher Bedeutung.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/588

20.11.2019
Heft 11/2019
Autor/in
Thomas Aigner

Ass.-Prof. Mag. Dr. Thomas Aigner ist Assistenzprofessor an der Johannes Kepler Universität Linz und wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Hochleitner Rechtsanwälte GmbH. Er forscht und lehrt im Bereich des Zivilrechts und ist Autor zahlreicher Fachpublikationen. Dazu zählt etwa auch seine Monografie "Der Eigentumsvorbehalt" (2015), die mit dem Wolf Theiss Award 2015 (Publikationspreis) sowie mit dem Preis des Verbandes österreichischer Banken und Bankiers 2015 ausgezeichnet wurde.

Gregor Haidenthaler

RA Mag. Gregor Haidenthaler, M.B.L.-HSG ist geschäftsführender Partner bei Hochleitner Rechtsanwälte GmbH; sein Tätigkeitsschwerpunkt ist im Bereich M&A, Datenschutz und Wirtschaftsvertragsrecht. Unter anderem hat er einen Cloud Service Provider bei der Erarbeitung und Verhandlung eines Code of Conduct im Zusammenhang mit der DSGVO auf europäischer Ebene federführend begleitet.

Mag. Haidenthaler ist auch Vortragender und Autor verschiedener Publikationen (näher dazu www.iura.at).