Artikelrundschau Juli 2019 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung bei Gebäudeabriss (Zweimüller, SWK 19/2019, S. 828)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Der Abbruch eines Gebäudes könne durch Verwerfen der Opfertheorie als Betriebsausgabe in Form einer Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung geltend gemacht werden. Fraglich sei, ob eine nicht geltend gemachte Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung später im Rahmen einer Bilanzberichtigung zwingend als Abschlag zu berücksichtigen sei.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/637

07.10.2019
Heft 18/2019