ZIK aktuell

Absonderungsgläubiger und Sicherungseigentümer bei der Verteilung

Thomas Zeitler

Die KO sieht Zwischenverteilungen 1)und die Schlussverteilung 2)vor 3). An diesen nehmen gedeckte Konkursgläubiger unterschiedlich teil. Sicherungseigentümer 4)sind keine Absonderungsgläubiger. Sie sind diesen nur (grundsätzlich5) gleichgestellt (§ 10 Abs 3 KO). Im Verteilungsverfahren gilt dieser Grundsatz nicht. Dort werden sie wie Absonderungsgläubiger behandelt, deren Deckung in einer ausländischen Liegenschaft besteht. Im Folgenden werden die unterschiedlichen Teilnahmeansprüche der Absonderungsgläubiger und der Sicherungseigentümer dargestellt.

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Artikel-Nr.
ZIK 2002/261

22.12.2002
Heft 6/2002
Autor/in
Thomas Zeitler

Dr. Thomas Zeitler ist Rechtsanwalt in Linz. Schwerpunkte seiner Arbeit bilden das Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie die Export-Finanzierung und M&A. Er tritt regelmäßig als Insolvenzverwalter bzw Unternehmensanwalt, auch im Zuge außergerichtlicher Restrukturierungen, auf. Aktive Vortrags- und Publikationstätigkeit runden die Tätigkeit im einschlägigen Fachbereich ab.