Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung sind eine wichtige Zusatzleistung des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer. Faktum ist, dass in der Regel zwischen den Leistungen des Arbeitgebers und der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, die die zukünftige Pensionszahlung auslöst, ein erheblicher Zeitraum liegt. Fraglich ist, wie im Fall einer Pensionsrückstellung bilanziell mit der zeitlichen Differenz zwischen zahlungsauslösendem Ereignis und der Zahlung selbst umzugehen ist.
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