Artikelrundschau Mai 2018 / Einkommensteuer (allgemein)

Abzinsungssatz für Personalrückstellungen (müsste eigentlich Pensionsrückstellungen heißen) verfassungswidrig? (Moser, BFGjournal 5/2018, S. 184)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Das FG Köln habe das BVerfG angerufen, eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des gesetzlich festgesetzten Zinssatzes für die Berechnung der steuerrechtlichen Pensionsrückstellung zu fällen. Die Entscheidung sei auch für Ö von großem Interesse, zumal auch § 14 EStG zwingend vorsehe, dass der Pensionsrückstellung ein Rechnungszinsfuß von 6 % zugrunde zu legen sei.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/552

21.08.2018
Heft 13-14/2018