Artikelrundschau März 2020 - Teil 2 / Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, Vereine

Abzug von Mietzahlungen als Betriebsausgaben (Raab, SWK 8/2020, S. 424)

Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben liegen dann vor, wenn die Aufwendungen mit dem Betrieb in Zusammenhang stehen. Die Betriebsausgaben müssen durch den Betrieb veranlasst sein. Bei Verneinung einer betrieblichen Veranlassung sei auch das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung zu prüfen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/350

29.05.2020
Heft 10/2020