Steuerrecht

Abzugsteuern für grenzüberschreitende Leistungen - Vertragsgestaltung/Haftungsvermeidung

Dr. Manfred Burger / Dr. Veronika Daurer, LL.B. (WU) / Dr. Axel Anderl

In der Unternehmenspraxis nimmt das Auftragsvolumen grenzüberschreitender Softwareentwicklungen insb iZm Digitalisierungsinitiativen stetig zu. Der Beitrag befasst sich mit daraus resultierenden praxisrelevanten Fragestellungen einer eventuellen Abzugsteuerpflicht für grenzüberschreitende Softwarezahlungen und Möglichkeiten der DBA-Entlastung.

Im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht werden bestimmte Einkunftsarten einer Abzugsteuer unterworfen. Der inländische Leistungsempfänger ist in diesen Fällen verpflichtet, die Steuer einzubehalten und abzuführen, um eine Sicherstellung der Steuerschuld zu gewährleisten. Bei Anwendbarkeit eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) kann die Steuerpflicht (teilweise) entfallen, wobei hier verschiedene Verfahrenswege offenstehen - die Entlastung an der Quelle und die Rückerstattung -, welche bereits im Zeitpunkt der Zahlung des Leistungsentgelts mitbedacht werden müssen.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/638

18.11.2021
Heft 11/2021
Autor/in
Manfred Burger

MMag. Dr. Manfred Burger leitet den Bereich Steuern und Konzernprojekte der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien, der die Steuerverantwortung für die Raiffeisen-Holding NÖ-Wien und Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien sowie die Verantwortung für konzernübergreifende Projekte, insb. im aufsichtsrechtlichen Bereich, umfasst.

Veronika Daurer

Dr. Veronika Daurer, LL.B. (WU) ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für internationales Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen.

Axel Anderl

Dr. Axel Anderl, LL.M. ist Managing-Partner bei DORDA Rechtsanwälte GmbH. Er leitet dort seit 2005 die IT/IP und Datenschutzgruppe. Er führt ebenso die teamübergreifende Digital Industries Group an, mit der DORDA über juristische Fachgrenzen hinweg Digitalisierungs- und technikaffine Projekte rechtlich begleitet. Axel Anderl ist in diversen Anwaltsrankings als Leading Individual ausgewiesen und Mitglied der Legal 500 „Hall of Fame“ für IT-Recht. Daneben wurde er neunmal mit dem ILO Client Choice Award für E-Commerce bzw IT-Recht ausgezeichnet. Er trägt an diversen Universitäten und Fachhochschulen vor und ist Autor zahlreicher einschlägiger Beiträge und Werke im IT und IP Bereich.

Publikationen:
Anderl (Hrsg), #Blockchain in der Rechtspraxis