In aller Kürze

Änderung der Lohnkontenverordnung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Lohnkontenverordnung 2006 wird mit Wirksamkeit ab 1. 3. 2022 dahin gehend ergänzt, dass auch die steuerfreien Bezüge gemäß § 3 Abs 1 Z 35 EStG (Begünstigung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen bis zu € 3.000,-) in das Lohnkonto aufzunehmen sind. (BGBl II 2022/83)

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Artikel-Nr.
ARD 6789/3/2022

10.03.2022
Heft 6789/2022