Vor Kurzem wurde die Novelle zur ZentralkreditregistermeldungsV (ZKRM-V) im BGBl II (2014/108, ausgegeben am 16. 5. 2014) kundgemacht.
Die Novelle diente dazu, den Titel der Verordnung anzupassen; er lautet nunmehr:
"Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Meldungen an das zentrale Kreditregister (Zentralkreditregistermeldungs-Verordnung - ZKRM-V)"
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.