In aller Kürze

Änderung von AuslBG und NAG - Ministerialentwurf

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Anfang März hat das BMASGK einen Begutachtungsentwurf zur Änderung des AuslBG und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes ausgeschickt. Mit der geplanten Novelle sollen im Rahmen der Gesamtstrategie für qualifizierte Zuwanderung ein Aufenthaltstitel zur Absolvierung einer Lehrausbildung geschaffen und (vorerst befristet für drei Jahre) die Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel Rot-Weiß-Rot-Karte - einschließlich einer Senkung der Gehaltsgrenzen für die Zulassung von Schlüsselkräften aus Drittstaaten - angepasst werden (neues Mindestbruttoentgelt für sonstige Schlüsselkräfte 2019: € 2.088,- mtl zzgl SZ bzw € 2.610,- mtl zzgl SZ nach Vollendung des 30. Lebensjahres). Darüber hinaus sollen die bisher in der Niederlassungsverordnung der Bundesregierung festgelegten Höchstzahlen für ausländische Saisoniers und Erntehelfer und die entsprechende Verordnungsermächtigung im NAG in den Regelungskreis des AuslBG übernommen werden. (Ministerialentwurf 1. 3. 2019, 124/ME NR 26.GP)

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Artikel-Nr.
ARD 6642/1/2019

28.03.2019
Heft 6642/2019