LGBl für Wien 2022/47, ausgegeben am 4. 11. 2022
Landesgesetz, mit dem ua das Gesetz über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe geändert wird (Wiener Abgabenrechtsänderungsgesetz 2022)
Nach dem Wr. Dienstgeberabgabegesetz haben Dienstgeber für alle Dienstnehmer mit einem Beschäftigungsort in Wien eine - für den Ausbau des U-Bahn-Netzes in Wien zweckgewidmete - Abgabe für jeden Dienstnehmer und für jede angefangene Woche iHv € 2,- zu leisten (zu den Ausnahmen siehe § 3 WDGAG). Die Abgabenschuld ist für jedes Monat bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten.
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