BGBl I 2022/167, ausgegeben am 31. 10. 2022
➜ zum Initiativantrag 2793/A BlgNR 27. GP siehe ARD 6817/14/2022
Bundesgesetz, mit dem das Urlaubsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Heimarbeitsgesetz 1960 geändert werden
Über ein Vorabentscheidungsersuchen des OGH hat der EuGH kürzlich entschieden, dass Art 7 der RL 2003/88/EG einer nationalen Vorschrift entgegensteht, wonach eine Urlaubsersatzleistung für das laufende letzte Arbeitsjahr nicht gebührt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig beendet (vgl EuGH 25. 11. 2021, C-233/20, ARD 6776/8/2021).
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