Initiativantrag 31. 1. 2024, 3871/A BlgNR 27. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Angestelltengesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Heimarbeitsgesetz 1960 und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden sollen
Die im Folgenden näher angeführten geplanten Änderungen erfolgen in Umsetzung der RL (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 6. 2019 [über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union]. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind zur Umsetzung der RL gesetzliche Änderungen insbesondere in Bezug auf die folgenden Punkte notwendig:
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