Steuerrecht Aktuell

Änderungen der Forschungsprämie durch das Abgabenänderungsgesetz 2022 und die Auswirkungen auf die Bilanzierung

Marie-Christin Inzinger, MSc (WU) / Dr. Wolfgang König

Die Forschungsprämie stellt ein wichtiges Instrument zur Förderung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Österreich dar. Im Gegensatz zu Deutschland, wo nur die Berücksichtigung von Personalaufwendungen (inkl eines fiktiven Unternehmerlohns) in der Höhe von max 2.000.000 €1 in der Bemessungsgrundlage der "Forschungsprämie" erlaubt ist, fördert Österreich im Bereich der eigenbetrieblichen Forschung sowohl Löhne und Gehälter als auch Gemeinkosten, Finanzierungsaufwendungen sowie unmittelbare Aufwendungen und Investitionen, die mit Forschung und Entwicklung in Zusammenhang stehen, ohne hierfür eine Deckelung vorzusehen.2 Um weiterhin verstärkt die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Österreich zu fördern und gleichzeitig wichtige Investitionsanreize für den Standort zu schaffen, wurden durch das Abgabenänderungsgesetz 20223 (AbgÄG 2022) neue Maßnahmen im Bereich der Forschungsprämie umgesetzt, die durch Änderungen im Gesetz und in der Forschungsprämienverordnung zu Vorteilen bei Forschungsunternehmen führen sollen. Im vorliegenden Beitrag werden die drei neuen Maßnahmen erläutert und analysiert.4 Zudem werden auch die Auswirkungen der Änderungen auf die Bilanzierung der Forschungsprämie dargelegt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/493

15.09.2022
Heft 17/2022
Autor/in
Marie-Christin Inzinger

Marie-Christin Böhler, MSc (WU) (geb. Inzinger) ist Steuerberaterin bei der WTS Tax Service Steuerberatungsgesellschaft mbH in Wien sowie Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen (Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung) an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Wolfgang König

Dr. Wolfgang König ist Steuerberater der WTS-INTAX Steuerberatungs GmbH & Co KG mit Praxisschwerpunkt ua im Bereich Forschungsprämie.