Das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008
(BGBl I 2008/70; siehe
ZFR 2008/69, 118) sowie
internationale und nationale Entwicklungen haben die Anpassung des Corporate
Governance Kodex (CGK) erforderlich gemacht. Insb die Verpflichtung
börsenotierter Unternehmen zur Aufstellung eines
Corporate-Governance-Berichts (CG-Berichts), in dem ua Abweichungen zum CGK
darzustellen sind, durch das URÄG 2008 hat die Bedeutung des Kodex
erhöht. Die Änderungen betreffen folgende Themenkreise:
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Artikel-Nr.
ZFR 2009/52
02.03.2009
Heft 2/2009
Autor/in
Foto: Mirjam Reither
RA MMag. Dr. Florian Linder ist Partner bei Viehböck Breiter Schenk
& Nau Rechtsanwälte OG, Wien/Mödling. Seine Tätigkeitsschwerpunkte
sind Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht sowie Real Estate.
Publikationen:
Vom Amis zu AvW – die Anlegerentschädigung gem §§ 75 ff WAG, VbR 2015/52; Insolvenzrecht in Österreich, ZVglRWiss 2014, 394; Insolvenzrecht in Österreich, in Ebke/Seagon/Blatz, Refinanzieren statt Sanieren? (2014) 167;
Kommentierung der §§ 75–78 (Anlegerentschädigung) in Gruber/N.
Raschauer, Kommentar zum Wertpapieraufsichtsgesetz (2010).