Thema - Arbeitsrecht

Ärztliche Krankschreibungen und das Vertrauen auf deren Richtigkeit

RA MMag. Dr. Florian Striessnig

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, hat er sein Fernbleiben vom Dienst dem Arbeitgeber zu melden. Eine solche Krankmeldung geht üblicherweise mit einer Krankschreibung durch einen Arzt einher, vom Arzt wird dafür eine förmliche Krankschreibung ausgestellt. Derartige Krankschreibungen müssen jedoch nicht unbedingt stimmen. Einerseits kann der Arbeitnehmer vielleicht unwissend doch arbeitsfähig im rechtlichen Sinn sein, aber tatsächlich trotzdem vom Arzt krankgeschrieben werden. Andererseits ist denkbar, dass ein in Wahrheit arbeitsfähiger Arbeitnehmer über eine ärztliche Krankschreibung verfügt, auf deren Richtigkeit er allerdings gerade nicht vertrauen darf. Und wenn dann arbeitgeberseitig der Vorwurf im Raum steht, ein Arbeitnehmer würde sich zu Unrecht krankschreiben lassen, führt das letztlich vielfach zu Streitfällen. Hierzu folgt nachstehend ein Überblick.

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Artikel-Nr.
ARD 6834/5/2023

01.02.2023
Heft 6834/2023
Autor/in
Florian Striessnig

MMag. Dr. Florian Striessnig ist Rechtsanwalt und Partner der Orsini und Rosenberg & Striessnig Rechtsanwälte OG in Wien. Er berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht sowie bei der Prozessführung. Auf diesen Gebieten publiziert er auch regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften.